+ Steuern und bKV

Betriebliche Krankenversicherung: Sachbezug richtig nutzen

Bis 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat kann die bKV komplett steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Hier sind die fünf Wege, die bKV steuerlich zu gestalten, verständlich erklärt.

+ Der Grundsatz

Zwei Regeln gelten immer

Erstens: Die Leistungen aus der bKV sind für Ihre Mitarbeiter steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), egal welche Gestaltungsvariante Sie wählen. Zweitens: Als Arbeitgeber setzen Sie Beiträge, übernommene Steuern und Sozialabgaben in voller Höhe als Betriebsausgaben ab. Die Varianten unterscheiden sich nur darin, wie der Beitrag beim Mitarbeiter behandelt wird.

+ Die Varianten

Fünf Wege, die bKV steuerlich zu gestalten

1Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)

Der Praxis-Standard: Bis 50 Euro pro Monat bleibt der Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei. Monatliche Zahlweise, obligatorische Versorgungszusage, keine Geldersatzleistung möglich.

  • bis 50 € pro Monat
  • steuerfrei
  • sozialabgabenfrei
  • für die meisten Betriebe

2Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 1 EStG i. V. m. § 1 SvEV)

Pauschal mit dem Durchschnittssteuersatz, sozialversicherungsfrei. Jährliche Zahlung mit Weihnachtsgeld-Charakter, ab 20 Mitarbeitern ohne Prüfung anerkannt, obligatorisch.

  • bis 1.000 € pro Jahr
  • pauschale Lohnsteuer
  • sozialabgabenfrei
  • jährliche Zahlweise

3Pauschalversteuerung (§ 37b EStG)

30 Prozent pauschale Lohnsteuer, sozialversicherungspflichtig, einheitlich für alle Mitarbeiter, obligatorisch. Der Weg für höhere Budgets über der Sachbezugsgrenze.

  • bis 10.000 € pro Jahr
  • 30 % pauschal
  • SV-pflichtig
  • einheitlich für alle

4Nettolohnversteuerung als Barlohn

Der Bruttolohn wird so erhöht, dass der Mitarbeiter das gleiche Netto behält. Steuer- und sozialversicherungspflichtig, dafür ohne Betragsgrenze.

  • keine Grenze
  • steuerpflichtig
  • SV-pflichtig
  • maximale Flexibilität

5Geldwerter Vorteil

Der bKV-Beitrag wird auf den Bruttolohn gerechnet, der Mitarbeiter versteuert ihn normal. Die einfachste Abwicklung, aber ohne Steuervorteil beim Mitarbeiter.

  • keine Grenze
  • normale Versteuerung
  • einfachste Abwicklung
+ Der Praxis-Standard

Warum der Sachbezug meist die erste Wahl ist

Bis 50 Euro pro Monat kommt der volle Beitrag beim Mitarbeiter an, ohne Lohnsteuer und ohne Sozialabgaben auf beiden Seiten. Wichtig: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag, und sie gilt für alle Sachbezüge zusammen.

50 €

Freigrenze pro Monat und Mitarbeiter

0

Lohnsteuer und Sozialabgaben im Rahmen der Grenze

§ 8

Abs. 2 Satz 11 EStG als Grundlage

1

Grenze für alle Sachbezüge zusammen

+ Häufige Fragen

Häufige Fragen zur bKV in der Steuer

Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?
Die Leistungen sind für Mitarbeiter immer steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG). Der Beitrag bleibt bis 50 Euro pro Monat als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei, darüber greifen die anderen Varianten.
Was passiert, wenn die 50-Euro-Grenze überschritten wird?
Die Sachbezugsgrenze ist eine Freigrenze: Wird sie in einem Monat überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, nicht nur der Teil darüber. Deshalb wird das Budget in der Praxis mit Puffer geplant.
Zählen andere Sachbezüge in die 50 Euro hinein?
Ja. Gutscheine, Tankkarten und ähnliche Sachbezüge teilen sich dieselbe Grenze mit der bKV. Das gehört in die Planung, bevor der Vertrag steht.
Wie funktioniert die Pauschalversteuerung der bKV?
Zwei Wege: jährliche Zahlung mit Durchschnittssteuersatz und sozialversicherungsfrei (bis 1.000 Euro pro Jahr, ab 20 Mitarbeitern ohne Prüfung) oder 30 Prozent pauschal nach § 37b EStG bei höheren Budgets, dann sozialversicherungspflichtig.

Hinweis: Diese Seite erklärt die steuerlichen Gestaltungswege der bKV allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Entscheidung für eine Variante treffen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, Michael Letsch bereitet die Unterlagen dafür auf.

Welche Variante passt zu Ihrem Betrieb?

Michael Letsch zeigt Ihnen, welche Gestaltung zu Belegschaft und Budget passt, neutral und mit Unterlagen für Ihren Steuerberater.